Allgemeine Geschäftsbedingungen der BSH Verbindungstechnik GmbH
1. Geltungsbereich
Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen mit welchen sich der Käufer durch Annahme der Ware bzw. Leistung einverstanden erklärt, ohne dass es einer Beratung bedarf.
Es gelten nur unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Von unseren Bedingungen abweichende Regelungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Angebote & Preise
Unsere Preise und Angebote sind unverbindlich bis zur Übersendung unserer Auftragsbestätigung. Der vereinbarte Preis versteht sich dann mit dem üblichen Vorbehalt bei eintretenden Preiserhöhungen; es sei denn, es ist ausdrücklich ein Festpreis vereinbart.
Die Preise gelten ab unserem Auslieferungslager als Brutto- bzw. Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweilig gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Frachtkosten sind im Preis enthalten, es sei denn, im Angebot werden zusätzliche Frachtkosten aufgeführt. Wir behalten uns vor, anteilig gesetzliche Mautgebühren zu erheben.
Entstehen dem Verkäufer Mehraufwendungen durch einen Annahmeverzug des Käufers, so kann Ersatz vom Käufer verlangt werden.
Für die Weitergabe von Angebotsunterlagen jeglicher Art an “Dritte” bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Bei einer vereinbarten Lieferung auf Abruf hat die Abnahme der Ware durch den Kunden innerhalb eines Jahres, nach dem wir die Abrufbereitschaft mitgeteilt haben, zu erfolgen.
3. Lieferzeit
Angegebene Lieferzeiten und Liefertermine sind stets unverbindlich und annähernd, soweit nicht bindende Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind. Sie beginnen mit der Auftragsbestätigung.
Schadenersatzansprüche, Vertragsstrafen usw. wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.
4. Versand
Die Ware gilt mit dem Versand ab Werk oder Lager als bedingungslos geliefert. Soweit nicht anders vereinbart, wählt der Verkäufer Versandweg und Versandart, wobei die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigt werden.
Mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
Beim Besteller eingehende Sendungen sind sofort zu überprüfen und eventuelle Mängel innerhalb von acht Tagen bei uns schriftlich zu melden.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto, sofern bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Wird das Zahlungsziel überschritten, kommt der Kunde grundsätzlich ohne Mahnung in Verzug.
Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste, fällige Rechnung verrechnet.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
7. Gewährleistung und Mängelrüge
Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware unter Angabe der Rechnungsnummer und Produktbezeichnung schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist insoweit eine Mängelrüge ausgeschlossen.
Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so setzen Mängelansprüche des Käufers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche -vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8. Warenrückgabe / Umtausch
Wir räumen Ihnen ein Rückgabe- bzw. Umtauschrecht auf alle Standardartikel innerhalb von 10 Tagen ab Lieferdatum ein, sofern sich die von uns gelieferte Ware in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung befindet. Die vereinbarte Rücklieferung hat frei unserem Lager zu erfolgen. Vom Rückgabe- bzw. Umtauschrecht ausgeschlossen sind speziell für den Besteller georderte Waren, Einzel- bzw. Sonderanfertigungen und größere Mengen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lübeck.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.